BK4-11-1002 Genehmigung der Befreiung von den Netzentgelten gemäß § 19 Abs. 2 Satz 2, 3 StromNEV
Veröffentlichung der Genehmigung
In dem Verwaltungsverfahren auf Grund des Antrags der Eugen Rehm Esslinger Fleischwaren GmbH & Co. KG, Waldstraße 42, 73773 Aichwald, diese vertreten durch ___, Verfahrensbevollmächtigte: ENOPLAN Ingenieursgesellschaft für Energiedienstleistungen mbH, Zeiloch 14, 76646 Bruchsal, und der EnBW Regional AG, Schelmenwasenstraße 15, 70567 Stuttgart, wegen Genehmigung der Vereinbarung eines individuellen Netzentgelts nach § 19 Abs. 2 S. 1 StromNEV, hat die Beschlusskammer 4 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, am 25.07.2012 beschlossen:
- Die zwischen der Antragstellerin und der Beteiligten am 06.12./14.12.2011 für den Zeitraum ab dem 01.01.2011 getroffene Vereinbarung eines individuellen Netzentgeltes für die Entnahmestelle ___ wird unbefristet genehmigt.
- Der Beteiligten wird aufgegeben, der Beschlusskammer zeitgleich mit der Versendung der Jahresendabrechnung an die Antragstellerin eine Kopie der betreffenden Jahresendabrechnung zur Verfügung zu stellen.
- Der Beteiligten wird aufgegeben, der Beschlusskammer unverzüglich nach Abschluss eines jeden Kalenderjahres einen Nachweis über die gemäß § 19 Abs. 2 S. 6 und 7 StromNEV tatsächlich geltend gemachten Mindererlöse vorzulegen.
- Die Entscheidung steht unter dem Vorbehalt des Widerrufs.
- Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Für diese Entscheidung wird zu Lasten der Antragstellerin eine Gebühr in Höhe von ___ festgesetzt.
BK4-11-1002
BK4-11-1002_Originaer (PDF, 17 MB)
Stand: 21.09.2012