BK4-11-1073 Genehmigungen individueller Netzentgelte gemäß § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV

Veröffentlichung eines Antrags des Caritasverband für die Stadt Bonn e. V.

Der Caritasverband für die Stadt Bonn e. V. hat bei der Beschlusskammer 4 einen Antrag auf Genehmigung einer Vereinbarung eines individuellen Netzentgelts gemäß § 19 Absatz 2 Satz 1 StromNEV für den Zeitraum ab dem 01.01.2011 gestellt. Der Antrag für die Abnahmestelle „Mehlemstraße 3-11, 53227 Bonn“ wird unter dem Aktenzeichen BK4-11-1073 geführt.

Beschluss

Stand: 21.12.2012

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