BK4-12-877 Verfahren zu Investitionsmaßnahmen nach § 23 ARegV - Gas

Tenor des Beschlusses in dem Verwaltungsverfahren aufgrund des Antrags auf Genehmigung des Investitionsmaßnahme nach § 23 Abs. 1 ARegV

In dem Verwaltungsverfahren nach § 23 ARegV aufgrund des Antrags auf Genehmigung der Investitionsmaßnahme der Thyssengas GmbH, Kampstraße 49, 44137 Dortmund, Antragstellerin, hat die Beschlusskammer 4 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, am 10.01.2013 beschlossen:

  1. Die Investitionsmaßnahme für das Projekt „B.u.G.“ wird genehmigt.

  2. Die Genehmigung und die Anpassung der Erlösobergrenze sind befristet bis B.u.G..

  3. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

  4. Der Antragstellerin wird auferlegt, den sich aus den Gründen ergebenden Mitteilungspflichten nachzukommen.

  5. Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt des Widerrufs.

BK4-12-877

Stand: 29.10.2013

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