BK4-12-1290 Genehmigungen individueller Netzentgelte gemäß § 19 Abs. 2 Satz 2 StromNEV

Korrigierte Veröffentlichung eines Antrages der ancotel GmbH 

Mit Schreiben vom 29.06.2012 hat die ancotel GmbH, Kleyerstraße 88-90, 60326 Frankfurt am Main, einen Antrag auf Genehmigung eines individuellen Netzentgelts nach § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV, für die Abnahmestelle „Kleyerstraße 90, 60326 Frankfurt“, gestellt. Entgegen der im Amtsblatt 14/2012 unter der Nummer 543 erfolgten Mitteilung handelt es sich bei dem vorliegenden Antrag nicht um einen Antrag auf Genehmigung eines individuellen Netzentgelts nach § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV, sondern um einen Antrag auf Genehmigung der Befreiung von den Netzentgelten nach § 19 Abs. 2 Satz 2 StromNEV.

Das Verfahren wird bei der Beschlusskammer 4 unter dem Geschäftszeichen BK4-12-1290 geführt.

Antragsänderung

Stand: 20.08.2012

Mastodon