BK4-12-2172 Missbrauchsverfahren nach § 31 Abs. 1 S. 1 EnWG i.V.m. §§ 38, 39 GasNZV

Veröffentlichung der Entscheidung

In dem Besonderen Missbrauchsverfahren auf Grund des Antrags der astora GmbH & Co. KG, Rosenstraße 1, 34117 Kassel, vertreten durch die astora Beteiligungs- GmbH, diese vertreten durch die Geschäftsführung, Antragstellerin, wegen der Zurückweisung eines Kapazitätsausbauanspruchs gemäß § 39 Abs. 1 GasNZV und der Open Grid Europe GmbH, Kallenbergstraße 5, 45141 Essen, vertreten durch die Geschäftsführung, Betroffene, hat die Beschlusskammer 4 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen am 29.04.2013 die folgende Entscheidung getroffen:

Die Betroffene wird verpflichtet, die von der Antragstellerin angefragten und geltend gemachten technischen Kapazitäten der 2. Ausbaustufe des Speichers Haidach in Höhe von 2.146 MWh/h Einspeisekapazität und 1.776 MWh/h Ausspeisekapazität durch die erforderlichen Netzausbaumaßnahmen in dem von ihr betriebenen Fernleitungsnetz bereitzustellen. Dies beinhaltet insbesondere auch die Verpflichtung, innerhalb von 2 Monaten nach Bekanntgabe der Entscheidung gemeinsam mit der Antragstellerin einen Realisierungsfahrplan zu erarbeiten und der Bundesnetzagentur vorzulegen. Der Realisierungsfahrplan hat den verbindlichen Zeitablauf zur Herstellung des Netzanschlusses und des Netzzugangs sowie zur Umsetzung der notwendigen Ausbaumaßnahmen zu enthalten. Zuordnungsauflagen sind in dem sich aus den Erwägungsgründen ergebenden Umfang möglich.

Sofern die Antragstellerin einen Netzausbau auf Basis fester frei zuordenbarer Kapazitäten begehrt, werden die Anträge der Antragstellerin abgelehnt.

BK4-12-2172

Antrag

Stand:11.06.2013

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