BK4-13-371 Genehmigungen individueller Netzentgelte gemäß § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV

StromNEV § 19 Absatz 2 Satz 1;
Veröffentlichung eines Antrags der Avangard Malz AG

Die Avangard Malz AG hat bei der Beschlusskammer 4 einen Antrag auf Genehmigung einer Vereinbarung eines individuellen Netzentgelts gemäß § 19 Absatz 2 Satz 1 StromNEV für den Zeitraum ab dem 01.01.2013 gestellt. Die im Antrag genannte Abnahmestelle Hafenstr. 14, 45881 Gelsenkirchen wird unter dem jeweiligen Aktenzeichen geführt.


BK4-13-371

Beschluss

Stand: 17.12.2013

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