BK4-13-403 Genehmigungen individueller Netzentgelte gemäß § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV

StromNEV § 19 Absatz 2 Satz 1;
Veröffentlichung eines Antrags der Kongregation der Schwestern von der Schmerzhaften Mutter

Die Kongregation der Schwestern von der Schmerzhaften Mutter hat bei der Beschlusskammer 4 einen Antrag auf Genehmigung einer Vereinbarung eines individuellen Netzentgelts gemäß § 19 Absatz 2 Satz 1 StromNEV für den Zeitraum ab dem 01.01.2013 gestellt. Die im Antrag genannte Abnahmestelle Marienburg 9, 91183 Abenberg, wird unter dem jeweiligen Aktenzeichen geführt.


BK4-13-403

Beschluss

Stand: 17.12.2013

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