BK4-13-475 Genehmigungen individueller Netzentgelte gemäß § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV

StromNEV § 19 Absatz 2 Satz 1;
Veröffentlichung eines Antrags der Kurt Nagel & Co. OHG

Die Kurt Nagel & Co. OHG hat bei der Beschlusskammer 4 einen Antrag auf Genehmigung einer Vereinbarung eines individuellen Netzentgelts gemäß § 19 Absatz 2 Satz 1 StromNEV für den Zeitraum ab dem 01.012013 gestellt. Die im Antrag genannte Abnahmestelle Kurt-Nagel-Str. 6, 06184 Kabelsketal, wird unter dem jeweiligen Aktenzeichen geführt.

BK4-13-475

Beschluss

Stand: 07.01.2014

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