BK4-13-548 Verfahren zu Investitionsbudgets nach § 23 ARegV - Strombereich

In dem Verwaltungsverfahren auf Grund des Antrags der DB Energie GmbH, Pfarrer-Perabo-Platz 2, 60326 Frankfurt (Main) auf Änderung der nach § 23 Abs. 1 ARegV genehmigten Investitionsmaßnahme hat die Beschlusskammer 4 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen am 14.12.2015 folgende Entscheidung getroffen:

Die von der Antragstellerin beantragte Änderung der genehmigten Investitionsmaßnahme für das Projekt (Betriebs- und Geschäftsgeheimnis) wird genehmigt bzw. teilweise genehmigt.

BK4-13/548

weitere Entscheidung

Stand: 28.06.2016

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