BK4-13-739A01 Ermittlung sachgerechter Entgelte nach § 19 Abs. 2 StromNEV

Konsultation eines Entwurfs zur Änderung der Festlegung zur Ermittlung sachgerechter Entgelte im Rahmen der Genehmigung von individuellen Netzentgeltvereinbarungen nach § 19 Absatz 2 StromNEV (BK4-13-739A01)

Die Beschlusskammer 4 hat am 14.09.2016 von Amts wegen ein Verfahren zur Festlegung zur Ermittlung sachgerechter individueller Netzentgelte nach § 19 Absatz 2 Satz 1 StromNEV i.V.m. § 29 Absatz 1 EnWG und § 30 Absatz 2 Nummer 7 StromNEV eingeleitet.

In Ergänzung zu den bereits am 14.09.2016 zur Konsultation veröffentlichten Eckpunkte einer beabsichtigen Änderung der Festlegung BK4-13-739 hinsichtlich der sachgerechten Ermittlung individueller Entgelte nach § 19 Abs. 2 StromNEV hat die Bundesnetzagentur auf ihrer Internetseite nunmehr auch den Entwurf des vorgesehen Änderungsbeschlusses veröffentlicht.

Ergänzende Stellungnahmen sind noch bis zum 09.11.2016 (Posteingang) möglich, vorzugsweise per E-Mail mit der Betreffzeile „Festlegung § 19 Strom-NEV an BK4-Info@BNetzA.de oder per Post an:

Bundesnetzagentur
Beschlusskammer 4
Stichwort „Festlegung § 19 StromNEV“
Postfach 8001
53105 Bonn

Anlage
BK4-13-739A01_Beschlussentwurf zur Festlegung ind. Netzentgelte (pdf / 127 KB)

BK4-13-739A01

Stand:26.10.2016

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