BK4-13-747
Genehmigungen individueller Netzentgelte gemäß § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV
StromNEV § 19 Absatz 2 Satz 1;
Veröffentlichung eines Antrags der Berufsbildungswerk Leipzig für Hör- und Sprachgeschädigte gGmbH
Die Berufsbildungswerk Leipzig für Hör- und Sprachgeschädigte gGmbH hat bei der Beschlusskammer 4 einen Antrag auf Genehmigung einer Vereinbarung eines individuellen Netzentgelts gemäß § 19 Absatz 2 Satz 1 StromNEV für den Zeitraum ab dem 01.012013 gestellt. Die im Antrag genannte Abnahmestelle Knautnaundorfer Str. 2, 04249 Leipzig, wird unter dem jeweiligen Aktenzeichen geführt.
BK4-13-747
Stand: 20.12.2013