BK4-13-806
Genehmigungen individueller Netzentgelte gemäß § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV
StromNEV § 19 Absatz 2 Satz 1;
Veröffentlichung eines Antrags der Brockmann Recycling GmbH
Die Brockmann Recycling GmbH hat bei der Beschlusskammer 4 einen Antrag auf Genehmigung einer Vereinbarung eines individuellen Netzentgelts gemäß § 19 Absatz 2 Satz 1 StromNEV für den Zeitraum ab dem 01.012013 gestellt. Die im Antrag genannte Abnahmestelle Heinrich-Brockmann-Str. 1, 24568 Nützen, wird unter dem jeweiligen Aktenzeichen geführt.
BK4-13-806
Stand: 08.01.2014