BK4-13-806 Genehmigungen individueller Netzentgelte gemäß § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV

StromNEV § 19 Absatz 2 Satz 1;

Veröffentlichung eines Antrags der Brockmann Recycling GmbH

Die Brockmann Recycling GmbH hat bei der Beschlusskammer 4 einen Antrag auf Genehmigung einer Vereinbarung eines individuellen Netzentgelts gemäß § 19 Absatz 2 Satz 1 StromNEV für den Zeitraum ab dem 01.012013 gestellt. Die im Antrag genannte Abnahmestelle Heinrich-Brockmann-Str. 1, 24568 Nützen, wird unter dem jeweiligen Aktenzeichen geführt.

BK4-13-806

Stand: 08.01.2014

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