BK4-13-858
Genehmigungen individueller Netzentgelte gemäß § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV
StromNEV § 19 Absatz 2 Satz 1;
Veröffentlichung eines Antrags der Kalksteinwerk Lamerden GmbH & Co.KG
Die Kalksteinwerk Lamerden GmbH & Co.KG, hat bei der Beschlusskammer 4 einen Antrag auf Genehmigung einer Vereinbarung eines individuellen Netzentgelts gemäß § 19 Absatz 2 Satz 1 StromNEV für den Zeitraum ab dem 01.01.2013 gestellt. Die im Antrag genannte Abnahmestelle Kalksteinbruch, 34396 Liebenau, wird unter dem jeweiligen Aktenzeichen geführt.
BK4-13-858
Stand: 17.12.2013