BK4-13-1070
Genehmigungen individueller Netzentgelte gemäß § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV
StromNEV § 19 Absatz 2 Satz 1;
Veröffentlichung eines Antrags der Diehl Stiftung & Co. KG
Die Diehl Stiftung & Co. KG hat bei der Beschlusskammer 4 einen Antrag auf Genehmigung einer Vereinbarung eines individuellen Netzentgelts gemäß § 19 Absatz 2 Satz 1 StromNEV für den Zeitraum ab dem 01.01.2013 gestellt. Die im Antrag genannte Abnahmestelle Diehl Stiftung & Co. KG, Donaustraße 120, 90451 Nürnberg, wird unter dem jeweiligen Aktenzeichen geführt.
BK4-13-1070
Stand: 19.12.2013