BK4-13-1090 Genehmigungen individueller Netzentgelte gemäß § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV
StromNEV § 19 Absatz 2 Satz 1;
Veröffentlichung eines Antrags der Allianz Deutschland AG
Die Allianz Deutschland AG hat bei der Beschlusskammer 4 einen Antrag auf Genehmigung einer Vereinbarung eines individuellen Netzentgelts gemäß § 19 Absatz 2 Satz 1 StromNEV für den Zeitraum ab dem 01.01.2013 gestellt. Die im Antrag genannte Abnahmestelle Eilenburger Str. 4, 04317 Leipzig, wird unter dem jeweiligen Aktenzeichen geführt.
BK4-13-1090
Stand: 19.12.2013