BK4-13-1099 Genehmigungen individueller Netzentgelte gemäß § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV
StromNEV § 19 Absatz 2 Satz 1;
Veröffentlichung eines Antrags der Kunststoffwerk Blatz GmbH
Die Kunststoffwerk Blatz GmbH hat bei der Beschlusskammer 4 einen Antrag auf Genehmigung einer Vereinbarung eines individuellen Netzentgelts gemäß § 19 Absatz 2 Satz 1 StromNEV für den Zeitraum ab dem 01.01.2013 gestellt. Die im Antrag genannte Abnahmestelle Deutzring 8, 86405 Herbertshofen, wird unter dem jeweiligen Aktenzeichen geführt.
BK4-13-1099
Stand: 19.12.2013