BK4-13-1231 Genehmigungen individueller Netzentgelte gemäß § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV

StromNEV § 19 Absatz 2 Satz 1;
Veröffentlichung eines Antrags der medac Gesellschaft für klinische Spezialpräparate mbH

Die medac Gesellschaft für klinische Spezialpräparate mbH hat bei der Beschlusskammer 4 einen Antrag auf Genehmigung einer Vereinbarung eines individuellen Netzentgelts gemäß § 19 Absatz 2 Satz 1 StromNEV für den Zeitraum ab dem 01.01.2013 gestellt. Die im Antrag genannte Abnahmestelle Wilfried-Mohr-Str.1-5, 25436 Tornesch, wird unter dem jeweiligen Aktenzeichen geführt.


BK4-13-1231

Beschluss

Stand: 14.01.2014

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