BK4-13-1291 Genehmigungen individueller Netzentgelte gemäß § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV

StromNEV § 19 Absatz 2 Satz 1;
Veröffentlichung eines Antrags der Gebr. Keß Sägewerk GmbH

Die Gebr. Keß Sägewerk GmbH, hat bei der Beschlusskammer 4 einen Antrag auf Genehmigung einer Vereinbarung eines individuellen Netzentgelts gemäß § 19 Absatz 2 Satz 1 StromNEV für den Zeitraum ab dem 01.01.2013 gestellt. Die im Antrag genannte Abnahmestelle Brückenauer Str. 4, 97762 Hammelburg, wird unter dem jeweiligen Aktenzeichen geführt.

BK4-13-1291

Stand: 14.01.2014

Mastodon