BK4-13-1322 Genehmigungen individueller Netzentgelte gemäß § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV

StromNEV § 19 Absatz 2 Satz 1;
Veröffentlichung eines Antrags der Kölner Bank eG

Die Kölner Bank eG, hat bei der Beschlusskammer 4 einen Antrag auf Genehmigung einer Vereinbarung eines individuellen Netzentgelts gemäß § 19 Absatz 2 Satz 1 StromNEV für den Zeitraum ab dem 01.01.2013 gestellt. Die im Antrag genannte Abnahmestelle Hohenzollernring 31-35, 50672 Köln, wird unter dem jeweiligen Aktenzeichen geführt.

BK4-13-1322

Stand: 15.01.2014

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