BK4-13-1322
Genehmigungen individueller Netzentgelte gemäß § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV
StromNEV § 19 Absatz 2 Satz 1;
Veröffentlichung eines Antrags der Kölner Bank eG
Die Kölner Bank eG, hat bei der Beschlusskammer 4 einen Antrag auf Genehmigung einer Vereinbarung eines individuellen Netzentgelts gemäß § 19 Absatz 2 Satz 1 StromNEV für den Zeitraum ab dem 01.01.2013 gestellt. Die im Antrag genannte Abnahmestelle Hohenzollernring 31-35, 50672 Köln, wird unter dem jeweiligen Aktenzeichen geführt.
BK4-13-1322
Stand: 15.01.2014