BK4-13-1344 Genehmigungen individueller Netzentgelte gemäß § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV

StromNEV § 19 Absatz 2 Satz 1;
Veröffentlichung eines Antrags der Thyssen Dück GmbH & Co. KG

Die Thyssen Dück GmbH & Co. KG, hat bei der Beschlusskammer 4 einen Antrag auf Genehmigung einer Vereinbarung eines individuellen Netzentgelts gemäß § 19 Absatz 2 Satz 1 StromNEV für den Zeitraum ab dem 01.01.2013 gestellt. Die im Antrag genannte Abnahmestelle Äußerer Ring 60, 85107 Baar-Ebenhausen, wird unter dem jeweiligen Aktenzeichen geführt.

BK4-13-1344

Beschluss

Stand: 15.01.2014

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