BK4-13-1344
Genehmigungen individueller Netzentgelte gemäß § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV
StromNEV § 19 Absatz 2 Satz 1;
Veröffentlichung eines Antrags der Thyssen Dück GmbH & Co. KG
Die Thyssen Dück GmbH & Co. KG, hat bei der Beschlusskammer 4 einen Antrag auf Genehmigung einer Vereinbarung eines individuellen Netzentgelts gemäß § 19 Absatz 2 Satz 1 StromNEV für den Zeitraum ab dem 01.01.2013 gestellt. Die im Antrag genannte Abnahmestelle Äußerer Ring 60, 85107 Baar-Ebenhausen, wird unter dem jeweiligen Aktenzeichen geführt.
BK4-13-1344
Stand: 15.01.2014