BK4-13-1385 Genehmigungen individueller Netzentgelte gemäß § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV

StromNEV § 19 Absatz 2 Satz 1;
Veröffentlichung eines Antrags der Winzergenossenschaft Westhofen eG

Die Winzergenossenschaft Westhofen eG, hat bei der Beschlusskammer 4 einen Antrag auf Genehmigung einer Vereinbarung eines individuellen Netzentgelts gemäß § 19 Absatz 2 Satz 1 StromNEV für den Zeitraum ab dem 01.01.2013 gestellt. Die im Antrag genannte Abnahmestelle Am Bogen 18, 67593 Westhofen, wird unter dem jeweiligen Aktenzeichen geführt.

BK4-13-1385

Beschluss

Stand: 15.01.2014

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