BK4-13-1391 Genehmigungen individueller Netzentgelte gemäß § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV

StromNEV § 19 Absatz 2 Satz 1;
Veröffentlichung eines Antrags

Gegen Stromnetz Berlin GmbH hat bei der Beschlusskammer 4 einen Antrag auf Genehmigung einer Vereinbarung eines individuellen Netzentgelts gemäß § 19 Absatz 2 Satz 1 StromNEV für den Zeitraum ab dem 01.01.2013 gestellt. Die im Antrag genannte Abnahmestelle Papierstr. 10, 13409 Berlin, wird unter dem jeweiligen Aktenzeichen geführt.

BK4-13-1391

Stand: 15.01.2014

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