BK4-13-1435 Genehmigungen individueller Netzentgelte gemäß § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV

StromNEV § 19 Absatz 2 Satz 1;
Veröffentlichung eines Antrags der Media Brodcast GmbH

Die Media Brodcast GmbH hat bei der Beschlusskammer 4 einen Antrag auf Genehmigung einer Vereinbarung eines individuellen Netzentgelts gemäß § 19 Absatz 2 Satz 1 StromNEV für den Zeitraum ab dem 01.01.2013 gestellt. Die im Antrag genannte Abnahmestelle Erdfunkenstelle Usingen, 6126 Neu-Anspach, wird unter dem jeweiligen Aktenzeichen geführt.

BK4-13-1435

Beschluss

Stand: 15.01.2014

Mastodon