BK4-13-1462 Genehmigungen individueller Netzentgelte gemäß § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV
StromNEV § 19 Absatz 2 Satz 1;
Veröffentlichung eines Antrags der Rolf Mannhardt GmbH Werkzeugbau
Die Rolf Mannhardt GmbH Werkzeugbau hat bei der Beschlusskammer 4 einen Antrag auf Genehmigung einer Vereinbarung eines individuellen Netzentgelts gemäß § 19 Absatz 2 Satz 1 StromNEV für den Zeitraum ab dem 01.01.2013 gestellt. Die im Antrag genannte Abnahmestelle Benzstr. 4, 78083 Dauchingen, wird unter dem jeweiligen Aktenzeichen geführt.
BK4-13-1462
Stand: 14.01.2014