BK4-13-1465 Genehmigungen individueller Netzentgelte gemäß § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV
StromNEV § 19 Absatz 2 Satz 1;
Veröffentlichung eines Antrags der Futtertrocknung Kempten e.G
Die Futtertrocknung Kempten eG hat bei der Beschlusskammer 4 einen Antrag auf Genehmigung einer Vereinbarung eines individuellen Netzentgelts gemäß § 19 Absatz 2 Satz 1 StromNEV für den Zeitraum ab dem 01.01.2013 gestellt. Die im Antrag genannte Abnahmestelle Im Buchösch 1, 87437 Kempten, wird unter dem jeweiligen Aktenzeichen geführt.
BK4-13-1465
Stand: 17.12.2013