BK4-14-036 Verfahren zu Investitionsmaßnahmen nach § 23 ARegV - Elektrizität

In dem Verwaltungsverfahren auf Grund des Antrags der ENSO Netz GmbH, Friedrich-List-Platz 2, 01069 Dresden auf Änderung der nach § 23 Abs. 1 ARegV genehmigten Investitionsmaßnahme hat die Beschlusskammer 4 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen am 20.05.2015 folgende Entscheidung getroffen:

Die von der Antragstellerin beantragte Änderung der genehmigten Investitionsmaßnahme für das Projekt (Betriebs- und Geschäftsgeheimnis) wird genehmigt bzw. teilweise genehmigt.

BK4-14/036

Stand: 10.08.2015

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