BK4-14-040
Verfahren zu Investitionsmaßnahmen nach § 23 ARegV - Elektrizität
In dem Verwaltungsverfahren auf Grund des Antrags der E.DIS AG, Langewahler Straße 60, 15517 Fürstenwalde/Spree auf Änderung der nach § 23 Abs. 1 ARegV genehmigten Investitionsmaßnahme hat die Beschlusskammer 4 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen am 05.10.2015 folgende Entscheidung getroffen:
Die von der Antragstellerin beantragte Änderung der genehmigten Investitionsmaßnahme für das Projekt 110-kV-Schaltanlage Umspannwerk Heidekrug wird genehmigt bzw. teilweise genehmigt.
BK4-14/040
BK4-14-040_Beschluss_download (PDF, 8 MB)
Stand: 03.11.2015