BK4-14-040 Verfahren zu Investitionsmaßnahmen nach § 23 ARegV - Elektrizität

In dem Verwaltungsverfahren auf Grund des Antrags der E.DIS AG, Langewahler Straße 60, 15517 Fürstenwalde/Spree auf Änderung der nach § 23 Abs. 1 ARegV genehmigten Investitionsmaßnahme hat die Beschlusskammer 4 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen am 05.10.2015 folgende Entscheidung getroffen:

Die von der Antragstellerin beantragte Änderung der genehmigten Investitionsmaßnahme für das Projekt 110-kV-Schaltanlage Umspannwerk Heidekrug wird genehmigt bzw. teilweise genehmigt.

BK4-14/040

Stand: 03.11.2015

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