BK4-14-051
Verfahren zu Investitionsmaßnahmen nach § 23 ARegV - Elektrizität
In dem Verwaltungsverfahren auf Grund des Antrags der Netzdienste Rhein-Main GmbH, Solmstr. 38, 60606 Frankfurt am Main auf Änderung der nach § 23 Abs. 1 ARegV genehmigten Investitionsmaßnahme hat die Beschlusskammer 4 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen am 09.02.2016 folgende Entscheidung getroffen:
Die von der Antragstellerin beantragte Änderung der genehmigten Investitionsmaßnahme für das Projekt Neustrukturierung des 110-kV Kabelnetzes wird genehmigt bzw. teilweise genehmigt.
BK4-14/051
BK4-14-051_Beschluss_download (pdf, 3 MB)
Stand: 02.08.2016