BK4-14-051 Verfahren zu Investitionsmaßnahmen nach § 23 ARegV - Elektrizität

In dem Verwaltungsverfahren auf Grund des Antrags der Netzdienste Rhein-Main GmbH, Solmstr. 38, 60606 Frankfurt am Main auf Änderung der nach § 23 Abs. 1 ARegV genehmigten Investitionsmaßnahme hat die Beschlusskammer 4 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen am 09.02.2016 folgende Entscheidung getroffen:

Die von der Antragstellerin beantragte Änderung der genehmigten Investitionsmaßnahme für das Projekt Neustrukturierung des 110-kV Kabelnetzes wird genehmigt bzw. teilweise genehmigt.

BK4-14/051

Stand: 02.08.2016

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