BK4-14-053 Verfahren zu Investitionsmaßnahmen nach § 23 ARegV - Elektrizität

In dem Verwaltungsverfahren auf Grund des Antrags der Amprion GmbH, 44139 Dortmund auf Änderung der nach § 23 Abs. 1 ARegV genehmigten Investitionsmaßnahme hat die Beschlusskammer 4 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen am 28.11.2014 folgende Entscheidung getroffen:

Die von der Antragstellerin am 28.03.2014 beantragte Änderung der genehmigten Investitionsmaßnahme für das Projekt NEP 2013 P100: Netzausbau Raum Duisburg (111) wird genehmigt bzw. teilweise genehmigt.

BK4-14/053

Stand: 21.01.2015

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