BK4-14-059A01
Verfahren zu Investitionsmaßnahmen nach § 23 ARegV - Elektrizität
In dem Verwaltungsverfahren aufgrund des Antrags der Amprion GmbH, Rheinlanddamm 24, 44139 Dortmund, vom 31.03.2017 auf Änderung der nach§ 23 Abs. 1 ARegV genehmigten Investitionsmaßnahme für das Projekt "Kompensationsdrosseln für Spannungshaltung und Netzwiederaufbau" hat die Beschlusskammer 4 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, am 07.12.2018 beschlossen:
Die mit Beschluss BK4-14-059 vom 19.02.2015 erfolgte Genehmigung einer Investitionsmaßnahme für das Projekt "Kompensationsdrosseln für Spannungshaltung und Netzwiederaufbau" (im Folgenden auch: Ausgangsbescheid) wird gemäß § 29 Abs. 2EnWG i.V.m. § 23 ARegV wie folgt geändert:
a) Der Tenor zu 1.) des Ausgangsbescheids wird durch folgenden Tenor ersetzt:
Die Investitionsmaßnahme wird für das Projekt "Kompensationsdrosseln für Spannungshaltung und Netzwiederaufbau" in der technischen Ausführung des Änderungsantrags vom 31.03.2017 genehmigt.
2. Im Übrigen bleibt der Ausgangsbescheid unberührt.
3. Eine Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
a) Der Tenor zu 1.) des Ausgangsbescheids wird durch folgenden Tenor ersetzt:
Die Investitionsmaßnahme wird für das Projekt "Kompensationsdrosseln für Spannungshaltung und Netzwiederaufbau" in der technischen Ausführung des Änderungsantrags vom 31.03.2017 genehmigt.
2. Im Übrigen bleibt der Ausgangsbescheid unberührt.
3. Eine Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
BK4-14/059A01
BK4-14-059A01_Aend_Beschluss_download (pdf, 236 KB)
Stand: 27.05.2019