BK4-14-102 Verfahren zu Investitionsmaßnahmen nach § 23 ARegV - Elektrizität

In dem Verwaltungsverfahren auf Grund des Antrags der Avacon AG, Schillerstraße 3, 38350 Helmstedt auf Änderung der nach § 23 Abs. 1 ARegV genehmigten Investitionsmaßnahme hat die Beschlusskammer 4 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen am 14.04.2015 folgende Entscheidung getroffen:

Die von der Antragstellerin beantragte Änderung der genehmigten Investitionsmaßnahme für das Projekt Maßnahmenpaket 2014-122: Integration von Anlagen nach dem EEG im Netzgebiet Hessen ab 2015’ wird genehmigt bzw. teilweise genehmigt.

BK4-14/102

Stand: 19.05.2015

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