BK4-14-102
Verfahren zu Investitionsmaßnahmen nach § 23 ARegV - Elektrizität
In dem Verwaltungsverfahren auf Grund des Antrags der Avacon AG, Schillerstraße 3, 38350 Helmstedt auf Änderung der nach § 23 Abs. 1 ARegV genehmigten Investitionsmaßnahme hat die Beschlusskammer 4 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen am 14.04.2015 folgende Entscheidung getroffen:
Die von der Antragstellerin beantragte Änderung der genehmigten Investitionsmaßnahme für das Projekt Maßnahmenpaket 2014-122: Integration von Anlagen nach dem EEG im Netzgebiet Hessen ab 2015 wird genehmigt bzw. teilweise genehmigt.
BK4-14/102
BK4-14-102_Beschluss_download (pdf, 2 MB)
Stand: 19.05.2015