BK4-14-154 Freistellung von den Netzentgelten auf Grundlage des § 118 Abs. 6 EnWG


EnWG; § 118 Abs. 6
hier: Veröffentlichung eines Antrages der EnBW Energie Baden-Württemberg AG

Mit Schreiben vom 28.11.2014, eingegangen am 01.12.2014, hat die EnBW Energie Baden-Württemberg AG die Freistellung des Pumpspeicherwerks Glems von den Netzentgelten gem. § 118 Abs. 6 EnWG beantragt. Der Antrag richtet sich auf die Genehmigung ab Abschluss einer für das Jahr 2015 geplanten Erweiterungsmaßnahme. Der betreffende Netzbetreiber ist die Netze BW GmbH, Schelmenwasenstraße 15, 70567 Stuttgart.

Das Verfahren wird bei der Beschlusskammer 4 unter dem Geschäftszeichen BK4-14-154 geführt.

Entscheidung

Stand: 15.12.2014

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