BK4-15-002
Verfahren zu Investitionsbudgets nach § 23 ARegV - Elektrizität
In dem Verwaltungsverfahren auf Grund des Antrags der Stadtwerke Mainz Netze GmbH, Rheinallee 41, 55118 Mainz auf Änderung der nach § 23 Abs. 1 ARegV genehmigten Investitionsmaßnahme hat die Beschlusskammer 4 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen am 05.09.2016 folgende Entscheidung getroffen:
Die von der Antragstellerin beantragte Änderung der genehmigten Investitionsmaßnahme für das Projekt: Dritte 380 kV Einspeisung (D3E) 110-kV-Netzverstärkung wird genehmigt bzw. teilweise genehmigt.
BK4-15/002
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Stand: 04.01.2017