BK4-15-007 Verfahren zu Investitionsbudgets nach § 23 ARegV - Elektrizität

In dem Verwaltungsverfahren auf Grund des Antrags der WEMAG Netz GmbH, Obotritenring 40, 19053 Schwerin auf Änderung der nach § 23 Abs. 1 ARegV genehmigten Investitionsmaßnahme hat die Beschlusskammer 4 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen am 31.08.2015 folgende Entscheidung getroffen:

Die von der Antragstellerin beantragte Änderung der genehmigten Investitionsmaßnahme für das Projekt (Betriebs- und Geschäftsgeheimnis) wird genehmigt bzw. teilweise genehmigt.

BK4-15/007

Stand: 28.06.2016

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