BK4-15-011A01
Verfahren zu Investitionsmaßnahmen nach § 23 ARegV - Elektrizität
In dem Verwaltungsverfahren auf Grund des Antrags der 50Hertz Transmission GmbH, Heidestraße 2, 10557 Berlin vom 31.03.2020 auf Änderung der nach§ 23 Abs. 1 ARegV genehmigten Investitionsmaßnahme für das Projekt „Hansa Power Bridge" hat die Beschlusskammer 4 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen am 30.04.2021 folgende Entscheidung getroffen:
1. Die mit Beschluss BK4-15-011vom 29.08.2018 erfolgte Genehmigung einer Investitionsmaßnahme für das Projekt .Hansa Power Bridge" (im Folgenden auch: Ausgangsbescheid) wird gemäß§ 29 Abs. 2 EnWG i.V.m. § 23 ARegV wie folgt geändert:
a) Der Tenor zu 1.) des Ausgangsbescheids wird durch folgenden Tenor ersetzt: Die Investitionsmaßnahme wird für das Projekt „Hansa Power Bridge" in der technischen Ausführung des Änderungsantrags vom 31 .03.2020 genehmigt.
b) Im Übrigen bleibt der Ausgangsbescheid unberührt.
2. Eine Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
BK4-15/011A01
BK4-15-011A01_Beschluss (pdf, 843 KB)
Stand: 02.08.2021