BK4-15-011
Verfahren zu Investitionsbudgets nach § 23 ARegV - Elektrizität
In dem Verwaltungsverfahren nach § 23 ARegV aufgrund des Antrags auf Genehmigung der Investitionsmaßnahme der 50Hertz Transmission GmbH, hat die Beschlusskammer 4 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, am 29.08.2018 folgende Entscheidung getroffen:
1. Die Investitionsmaßnahme für das Projekt „Hansa Power Bridge“ wird genehmigt.
2. Die Genehmigung und die Anpassung der Erlösobergrenze sind befristet bis (Betriebs-und Geschäftsgeheimnisse).
3. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.
4. Der Antragstellerin wird auferlegt, den sich aus den Gründen ergebenden Mitteilungspflichten nachzukommen.
5. Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt des Widerrufs.
6. Eine Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
BK4-15/011
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Stand: 29.10.2018