BK4-15-012
Verfahren zu Investitionsbudgets nach § 23 ARegV - Elektrizität
In dem Verwaltungsverfahren auf Grund des Antrags der 50Hertz Transmission GmbH, Eichenstr. 3A, 12435 Berlin auf Änderung der nach § 23 Abs. 1 ARegV genehmigten Investitionsmaßnahme hat die Beschlusskammer 4 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen am 11.01.2016 folgende Entscheidung getroffen:
Die von der Antragstellerin beantragte Änderung der genehmigten Investitionsmaßnahme für das Projekt EEG-bedingter Umspannwerksneubau UW Preilack wird genehmigt bzw. teilweise genehmigt.
BK4-15/012
BK4-15-012_Beschluss_download (pdf, 2 MB)
Stand: 28.06.2016