BK4-15-019
Verfahren zu Investitionsbudgets nach § 23 ARegV - Elektrizität
In dem Verwaltungsverfahren auf Grund des Antrags der ENERVIE AssetNetWork GmbH, Lennestr. 2, 58507 Lüdenscheid auf Änderung der nach § 23 Abs. 1 ARegV genehmigten Investitionsmaßnahme hat die Beschlusskammer 4 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen am 29.10.2015 folgende Entscheidung getroffen:
Die von der Antragstellerin beantragte Änderung der genehmigten Investitionsmaßnahme für das Projekt Anschlusspunkt Südnetz wird genehmigt bzw. teilweise genehmigt.
BK4-15/019
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Stand: 20.06.2016