BK4-15-024
Verfahren zu Investitionsbudgets nach § 23 ARegV - Elektrizität
In dem Verwaltungsverfahren auf Grund des Antrags der Stromnetz Berlin GmbH, Puschkinallee 52, 12435 Berlin auf Änderung der nach § 23 Abs. 1 ARegV genehmigten Investitionsmaßnahme hat die Beschlusskammer 4 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen am 14.12.2015 folgende Entscheidung getroffen:
Die von der Antragstellerin beantragte Änderung der genehmigten Investitionsmaßnahme für das Projekt Umstrukturierung des 110-kV-Netzes im Bereich Koppenplatz wird genehmigt bzw. teilweise genehmigt.
BK4-15/024
BK4-15-024_Beschluss_download (pdf, 2 MB)
Stand: 28.06.2016