BK4-15-037 Verfahren zu Investitionsbudgets nach § 23 ARegV - Elektrizität

In dem Verwaltungsverfahren auf Grund des Antrags der Netze BW GmbH, Schelmenwasenstr. 15, 70567 Stuttgart auf Änderung der nach § 23 Abs. 1 ARegV genehmigten Investitionsmaßnahme hat die Beschlusskammer 4 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen am 29.04.2016 folgende Entscheidung getroffen:

Die von der Antragstellerin beantragte Änderung der genehmigten Investitionsmaßnahme für das Projekt Neubau Umspannwerk Jagstberg wird genehmigt bzw. teilweise genehmigt.

BK4-15/037

Stand: 02.08.2016

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