BK4-15-037
Verfahren zu Investitionsbudgets nach § 23 ARegV - Elektrizität
In dem Verwaltungsverfahren auf Grund des Antrags der Netze BW GmbH, Schelmenwasenstr. 15, 70567 Stuttgart auf Änderung der nach § 23 Abs. 1 ARegV genehmigten Investitionsmaßnahme hat die Beschlusskammer 4 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen am 29.04.2016 folgende Entscheidung getroffen:
Die von der Antragstellerin beantragte Änderung der genehmigten Investitionsmaßnahme für das Projekt Neubau Umspannwerk Jagstberg wird genehmigt bzw. teilweise genehmigt.
BK4-15/037
BK4-15-0037_Beschluss_download (PDF, 5 MB)
Stand: 02.08.2016