BK4-15-160 Verfahren zu Investitionsbudgets nach § 23 ARegV - Gasbereich

In dem Verwaltungsverfahren auf Grund des Antrags der Thyssengas GmbH, Kampstr. 49, 44137 Dortmund auf Änderung der nach § 23 Abs. 1 ARegV genehmigten Investitionsmaßnahme  hat die Beschlusskammer 4 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen am 11.01.2016 folgende Entscheidung getroffen:

Die von der Antragstellerin beantragte Änderung der genehmigten Investitionsmaßnahme für das Projekt (Betriebs- und Geschäftsgeheimnis) wird genehmigt bzw. teilweise genehmigt.

BK4-15/160

Stand: 15.08.2016

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