BK4-15-160
Verfahren zu Investitionsbudgets nach § 23 ARegV - Gasbereich
In dem Verwaltungsverfahren auf Grund des Antrags der Thyssengas GmbH, Kampstr. 49, 44137 Dortmund auf Änderung der nach § 23 Abs. 1 ARegV genehmigten Investitionsmaßnahme hat die Beschlusskammer 4 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen am 11.01.2016 folgende Entscheidung getroffen:
Die von der Antragstellerin beantragte Änderung der genehmigten Investitionsmaßnahme für das Projekt (Betriebs- und Geschäftsgeheimnis) wird genehmigt bzw. teilweise genehmigt.
BK4-15/160
BK4-15-0160_Beschluss_download (pdf, 2 MB)
Stand: 15.08.2016