BK4-16-045A02
Verfahren zu Investitionsbudgets nach § 23 ARegV- Gasbereich
In dem Verwaltungsverfahren aufgrund des Antrags der Open Grid Europe GmbH, Kallenbergstraße 5, 45141 Essen, vom 09.09.2021 auf Verlängerung der Genehmigungsdauer der nach§ 23 Abs. 1 ARegV genehmigten Investitionsmaßnahme für das Projekt „GDRM-Anlage Ahlten und Verbindungsleitung" hat die Beschlusskammer 4 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen am 11.10.2021 beschlossen:
1. Die mit Beschluss BK4-16-045 vom 18.11 .2019, letztmalig geändert durch Beschluss BK4-16-045A01 vom 19.01.2021, erfolgte Genehmigung einer Investitionsmaßnahme für das Projekt „GDRM-Anlage Ahlten und Verbindungsleitung" (im Folgenden auch: Ausgangsbescheid) wird in Bezug auf Tenorziffer 2. gemäß§ 29 Abs. 2 EnWG i.V.m. § 23 ARegV wie folgt geändert:
Die Genehmigung und die Anpassung der Erlösobergrenze sind befristet bis 31.12.2027.
2. Im Übrigen bleibt der Ausgangsbescheid unberührt.
3. Eine Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
BK4-16-045A02
BK4-16-045A02_Aend_Beschluss (pdf, 2 MB)
Stand: 26.05.2025