BK4-16-048A01 Verfahren zu Investitionsbudgets nach § 23 ARegV- Gasbereich

In dem Verwaltungsverfahren aufgrund des Antrags der Open Grid Europe GmbH, Kallenbergstraße 5, 45141 Essen, vom 09.09.2021 auf Verlängerung der Genehmigungsdauer der nach § 23 Abs. 1 ARegV genehmigten Investitionsmaßnahme für das Projekt „Armaturenstationen St. Hubert -Voigts-lach und Verbindungsleitung" hat die Beschlusskammer 4 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen am 11.10.2021 beschlossen:

1. Die mit Beschluss BK4-16-048 vom 15.02.2021 erfolgte Genehmigung einer Investitionsmaßnahme für das Projekt „Armaturenstationen St. Hubert -Voigtslach und Verbindungsleitung" (im Folgenden auch: Ausgangsbescheid) wird in Bezug auf Tenorziffer 2. gemäß§ 29 Abs. 2 EnWG i.V.m. § 23 ARegV wie folgt geändert:
Die Genehmigung und die Anpassung der Erlösobergrenze sind für die Anlagengüter, die bis zum 31.12.2020 bereits als Fertiganlagen (aktivierte Anlagengüter, deren kalkulatorische Abschreibungen unter Berücksichtigung des § 6 Abs. 5 S. 4 GasNEV im Jahr 2020 begonnen haben) im Anlagevermögen aktiviert worden sind, bis 31.12.2022 befristet. Für die Anlagengüter, die bis zum 31.12.2020 noch nicht als Fertiganlagen (Anlagen im Bau) im Anlagevermögen aktiviert worden sind sowie für die nach dem 31.12.2020 entstehenden Anschaffungs- und Herstellungskosten (Fertiganlagen und Anlagen im Bau), sind die Genehmigung und die Anpassung der Erlösobergrenze bis 31.12.2027 befristet.
2. Im Übrigen bleibt der Ausgangsbescheid unberührt und darüber hinaus mit Schreiben vom 09.09.2021 geltend gemachte Änderungsbegehren werden abgelehnt.
3. Eine Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

BK4-16-048A01

Ausgangsbescheid

Stand: 26.05.2025

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