BK4-16-067A01
Verfahren zu Investitionsbudgets nach § 23 ARegV - Elektrizität
In dem Verwaltungsverfahren nach § 23 ARegV aufgrund des Antrags auf Genehmigung der Investitionsmaßnahme der 50Hertz Transmission GmbH, Heidestraße 2, 10557 Berlin, hat die Beschlusskammer 4 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, am 16.03.2023 beschlossen:
1. Die mit Beschluss BK4-16-067 vom 13.02.2020 erfolgte Genehmigung einer Investitionsmaßnahme für das Projekt "Aufbau einer IT-Sicherheitsarchitektur" (im Folgenden auch: Ausgangsbescheid) wird gemäß § 29 Abs. 2 EnWG i.V.m. § 13 ARegV wie folgt geändert:
Der Tenor zu 1.) des Ausgangsbescheids wird durch folgenden Tenor ersetzt:
Die Investitionsmaßnahme für das Projekt "Aufbau einer IT-Sicherheitsarchitektur" wird genehmigt.
2. Im Übrigen bleibt der Ausgangsbescheid unberührt.
3. Eine Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
BK4-16/067A01
BK4-16-067A01_Änderungsbeschluss (pdf, 4 MB)
Stand: 24.10.2023