BK4-16-067
Verfahren zu Investitionsbudgets nach § 23 ARegV - Elektrizität
In dem Verwaltungsverfahren nach§ 23 ARegV aufgrund des Antrags auf Genehmigung der Investitionsmaßnahme der 50Hertz Transmission GmbH, Heidestraße 2, 10557 Berlin, hat die Beschlusskammer 4 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, am 13.02.2020 beschlossen:
1. Die Investitionsmaßnahme für das Projekt „Aufbau einer IT-Sicherheitsarchitektur" wird teilweise genehmigt. Hinsichtlich der Teilmaßnahme „Physischer Zugangsschutz der Leitwarte und der dezentralen Außenstandorte" wird die Investitionsmaßnahme abgelehnt.
2. Die Genehmigung und die Anpassung der Erlösobergrenze sind befristet bis 31 .12.2023.
2. Die Genehmigung und die Anpassung der Erlösobergrenze sind befristet bis 31 .12.2023.
3. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.
4. Der Antragstellerin wird auferlegt, den sich aus den Gründen ergebenden Mitteilungspflichten nachzukommen.
5. Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt des Widerrufs.
4. Der Antragstellerin wird auferlegt, den sich aus den Gründen ergebenden Mitteilungspflichten nachzukommen.
5. Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt des Widerrufs.
6. Eine Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
BK4-16/067
BK4-16-067_Beschluss (pdf, 2 MB)
Stand: 24.03.2020