BK4-16-078 Verfahren zu Investitionsbudgets nach § 23 ARegV - Elektrizität

In dem Verwaltungsverfahren nach§ 23 ARegV aufgrund des Antrags auf Genehmigung der Investitionsmaßnahme der Tennet TSO GmbH, Bernecker Straße 70, 95448 Bayreuth, hat die Beschlusskammer 4 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn am 28.03.2019 beschlossen:

1. Die Investitionsmaßnahme für das Projekt „Netzverstärkung zwischen Oberbachern und Ottenhofen" wird genehmigt.

2. Die Genehmigung und die Anpassung der Erlösobergrenze sind befristet bis 31.12.2023.

3. Der Antragstellerin wird auferlegt, den sich aus den Gründen ergebenden Mitteilungspflichten nachzukommen.

4. Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt des Widerrufs.

5. Eine Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.


BK4-16-078

Stand: 15.05.2019

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