BK4-16-080
Verfahren zu Investitionsmaßnahmen nach § 23 ARegV - Elektrizität
In dem Verwaltungsverfahren auf Grund des Antrags der TenneT TSO GmbH, Bernecker Str. 70, 95448 Bayreuth auf Änderung der nach § 23 Abs. 1 ARegV genehmigten Investitionsmaßnahme hat die Beschlusskammer 4 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen am 02.05.2017 folgende Entscheidung getroffen:
Die von der Antragstellerin beantragte Änderung der genehmigten Investitionsmaßnahme für das Projekt Erweiterung UW Büttel wird abgelehnt.
BK4-16/080
BK4-12-0080_Beschluss_download (pdf, 3 MB)
Stand: 26.06.2017