BK4-16-080 Verfahren zu Investitionsmaßnahmen nach § 23 ARegV - Elektrizität

In dem Verwaltungsverfahren auf Grund des Antrags der TenneT TSO GmbH, Bernecker Str. 70, 95448 Bayreuth auf Änderung der nach § 23 Abs. 1 ARegV genehmigten Investitionsmaßnahme hat die Beschlusskammer 4 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen am 02.05.2017 folgende Entscheidung getroffen:

Die von der Antragstellerin beantragte Änderung der genehmigten Investitionsmaßnahme für das Projekt Erweiterung UW Büttel wird abgelehnt.

BK4-16/080

Stand: 26.06.2017

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