BK4-16-081A01 Verfahren zu Investitionsmaßnahmen nach § 23 ARegV - Elektrizität

In dem Verwaltungsverfahren nach § 23 ARegV aufgrund des Antrags auf Genehmigung der, Investitionsmaßnahme der TenneT TSO GmbH, hat die Beschlusskammer 4 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, am 19.08.2019 folgende Entscheidung getroffen:

1. Die mit Beschluss BK4-16-081vom09.05.2018 erfolgte Genehmigung einer Investitionsmaßnahme für das Projekt „Erweiterung der Umspannkapazitäten in Twistetal" (im Folgenden auch: Ausgangsbescheid) wird gemäß§ 29 Abs. 2 EnWG i.V.m_§ 23 ARegV wie folgt geändert:

Der Tenor zu 1.) des Ausgangsbescheids wird durch folgenden Tenor ersetzt:

Die Investitionsmaßnahme für das Projekt „Erweiterung der Umspannkapazitäten in Twistetal" wird genehmigt.

2. Im Übrigen bleibt der Ausgangsbescheid unberührt. 3. Eine Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

BK4-16/081A01

Ausgangsbescheid und weitere Entscheidung

Stand: 04.09.2019

Mastodon