BK4-16-081A01
Verfahren zu Investitionsmaßnahmen nach § 23 ARegV - Elektrizität
In dem Verwaltungsverfahren nach § 23 ARegV aufgrund des Antrags auf Genehmigung der, Investitionsmaßnahme der TenneT TSO GmbH, hat die Beschlusskammer 4 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, am 19.08.2019 folgende Entscheidung getroffen:
1. Die mit Beschluss BK4-16-081vom09.05.2018 erfolgte Genehmigung einer Investitionsmaßnahme für das Projekt „Erweiterung der Umspannkapazitäten in Twistetal" (im Folgenden auch: Ausgangsbescheid) wird gemäß§ 29 Abs. 2 EnWG i.V.m_§ 23 ARegV wie folgt geändert:
Der Tenor zu 1.) des Ausgangsbescheids wird durch folgenden Tenor ersetzt:
Die Investitionsmaßnahme für das Projekt „Erweiterung der Umspannkapazitäten in Twistetal" wird genehmigt.
2. Im Übrigen bleibt der Ausgangsbescheid unberührt. 3. Eine Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
Der Tenor zu 1.) des Ausgangsbescheids wird durch folgenden Tenor ersetzt:
Die Investitionsmaßnahme für das Projekt „Erweiterung der Umspannkapazitäten in Twistetal" wird genehmigt.
2. Im Übrigen bleibt der Ausgangsbescheid unberührt. 3. Eine Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
BK4-16/081A01
BK4-16-0081A01_AendBeschl (pdf, 779 KB)
Stand: 04.09.2019