BK4-16-081A02 Verfahren zu Investitionsmaßnahmen nach § 23 ARegV - Elektrizität

In dem Verwaltungsverfahren aufgrund des Antrags der TenneT TSO GmbH, Bernecker Straße 70, 95448 Bayreuth, vom 16.01.2023 auf Verlängerung der Genehmigungsdauer der nach§ 23 Abs. 1 ARegV genehmigten Investitionsmaßnahme für das Projekt „Erweiterung der Umspannkapazitäten in Twistetal" hat die Beschlusskammer 4 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, am 25.04.2024 beschlossen:

1. Die mit Beschluss BK4-16-081 vom 09.05.2018, letztmalig geändert durch Beschluss BK4-16-081A01 vom 19.08.2019, erfolgte Genehmigung einer Investitionsmaßnahme für das Projekt „Erweiterung der Umspannkapazitäten in Twistetal" (im Folgenden auch: Ausgangsbescheid) wird in Bezug auf Tenorziffer 2. gemäß§ 29 Abs. 2 EnWG i.V.m. § 23 ARegV wie folgt geändert:

Die Genehmigung und die Anpassung der Erlösobergrenze· sind befristet bis 31 .12.2028.

2. Im Übrigen bleibt der Ausgangsbescheid unberührt.

3. Eine Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

BK4-16/081A02

Ausgangsbescheid

Stand: 19.06.2024

Mastodon