BK4-16-081A02
Verfahren zu Investitionsmaßnahmen nach § 23 ARegV - Elektrizität
In dem Verwaltungsverfahren aufgrund des Antrags der TenneT TSO GmbH, Bernecker Straße 70, 95448 Bayreuth, vom 16.01.2023 auf Verlängerung der Genehmigungsdauer der nach§ 23 Abs. 1 ARegV genehmigten Investitionsmaßnahme für das Projekt „Erweiterung der Umspannkapazitäten in Twistetal" hat die Beschlusskammer 4 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, am 25.04.2024 beschlossen:
1. Die mit Beschluss BK4-16-081 vom 09.05.2018, letztmalig geändert durch Beschluss BK4-16-081A01 vom 19.08.2019, erfolgte Genehmigung einer Investitionsmaßnahme für das Projekt „Erweiterung der Umspannkapazitäten in Twistetal" (im Folgenden auch: Ausgangsbescheid) wird in Bezug auf Tenorziffer 2. gemäß§ 29 Abs. 2 EnWG i.V.m. § 23 ARegV wie folgt geändert:
Die Genehmigung und die Anpassung der Erlösobergrenze· sind befristet bis 31 .12.2028.
2. Im Übrigen bleibt der Ausgangsbescheid unberührt.
3. Eine Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
Die Genehmigung und die Anpassung der Erlösobergrenze· sind befristet bis 31 .12.2028.
2. Im Übrigen bleibt der Ausgangsbescheid unberührt.
3. Eine Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
BK4-16/081A02
BK4-16-0081A02_Aenderungsbeschluss (pdf, 1 MB)
Stand: 19.06.2024